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Ganztägige Schulformen
  Seit dem Schuljahr 1994/1995 können ganztägige Schulformen geführt werden.  

Mit dem Schulrechtspaket 2005 wurden einige Änderungen vorgenommen.  

Derzeit gibt es bereits an zahlreichen Salzburger Schulen Nachmittagsbetreuung.   In ganztägigen Schulformen können der Unterricht und die Tagesbetreuung in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden.  

Bei getrennter Abfolge von Unterricht und Tagesbetreuung können die Schüler für die Tagesbetreuung in klassen-, schulstufen- oder schulübergreifenden Gruppen zusammengefasst werden. Die Tagesbetreuung darf im Fall der getrennten Abfolge auch an Nachmittagen in Anspruch genommen werden. Eine Schule kann als schulübergreifende ganztägige Schule geführt werden, wenn in mehreren benachbarten Schulen in Summe die Mindestzahl von 15 angemeldeten Schülern erreicht wird und für diese Schüler kein entsprechendes anderweitiges Betreuungsangebot besteht. In diesem Fall haben die jeweiligen Schulerhalter zu bestimmen, welche der Schulen ganztägig geführt wird.   Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge von Unterricht und Tagesbetreuung ist es erforderlich, dass alle Schüler einer Klasse für die Tagesbetreuung während der ganzen Woche angemeldet sind und die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Drittel der betroffenen Schüler sowie mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrer zustimmen. Die Zustimmung hat schriftlich und für jedes Schuljahr gesondert zu erfolgen.  

Bild: Schulkind
 
   
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