| |
In eine solche Integrationsgruppe dürfen nicht mehr als vier Kinder mit Behinderung aufgenommen werden. Zusätzlich zur gruppenführenden Kindergartenpädagogin wird von der Gemeinde eine Sonderkindergartenpädagogin angestellt. Wenn weniger als drei Kinder mit Behinderung in der Gruppe sind, so steht die Sonderkindergartenpädagogin nur zeitweise zur Verfügung (mobile Sonderkindergartenpädagogin).
|