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Überspringen von Schulstufen

Ein Grundschüler kann am Unterricht der übernächsten Schulstufe teilnehmen, wenn er auf Grund seiner außergewöhnlichen Leistungen und Begabungen die geistige Reife dazu besitzt.

Dieser Schüler darf jedoch nur dann in die übernächste Schulstufe aufgenommen werden, wenn dadruch die Gesamtdauer des Grundschulbesuches nicht weniger als drei Schuljahre beträgt.



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